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   BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07   

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BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07 (https://dejure.org/2008,5842)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07 (https://dejure.org/2008,5842)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 2300/07 (https://dejure.org/2008,5842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Bestätigung eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren wegen fehlender Annahmevoraussetzungen; Zulassung eines Meistgebotes nach Beantragung einer Sicherheitsleistung nach § 67 Gesetz über die ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2 Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2243
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
    Die Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und herrschender Meinung nicht anzuwenden, wenn - wie hier - im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO entschieden wird (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. März 1992 - I ZR 122/90 -, NJW-RR 1992, S. 1065; Zöller, ZPO, § 309 Rn. 6).

    Zu entscheiden hatten vorliegend daher die nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Duisburg zuständigen Richter (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
    Dies gilt im strafprozessualen Kontext (BVerfGE 1, 418 ), mehr noch aber im Bereich der Zivilprozessordnung (vgl. Zöller, ZPO, § 355 Rn. 1), wo der Grundsatz der Unmittelbarkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Parteidisposition unterliegt.

    Es ist daher eine Frage des Einzelfalls, ob eine gegebene Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes derart schwerwiegend ist, dass dadurch der rechtsstaatliche Charakter des Verfahrens ernstlich beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 1, 418 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
    Der aus diesen Vorschriften als "allgemeines Prozessgrundrecht" abgeleitete Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren verlangt, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich beispielsweise nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 78, 123 ).
  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
    Der danach vorliegende Verstoß gegen § 355 ZPO könnte allenfalls noch nach § 295 Abs. 1 ZPO unbeachtlich geworden sein, wenn die Parteien - ausdrücklich oder konkludent - auf die Befolgung der Vorschrift des § 355 ZPO verzichtet hätten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1997 - III ZR 162/95 -, NJW-RR 1997, S. 506).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
    Die Situation im vorliegenden Fall ist auch nicht mit der vom Senat mit Beschluss vom 24. März 1976 (BVerfGE 42, 64) behandelten Ausnahmekonstellation vergleichbar, in welcher der Senat einen Hinweis auf die gesetzliche Lage durch den Rechtspfleger im Zwangsversteigerungsverfahren von Verfassungs wegen (unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots bei der Auslegung von § 139 ZPO) für erforderlich gehalten hat.
  • LG Duisburg, 31.07.2007 - 11 T 46/07

    Zwangsverwaltung und die Zwangsvollstreckung in Miteigentumsanteile an

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
    den Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 31. Juli 2007 - 11 T 46/07 -.
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
    Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen worden sind, dürfen daher nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden, selbst wenn von drei mitwirkenden Richtern nur einer an der Beweisaufnahme nicht teilgenommen hat (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89 -, NJW 1991, S. 1180 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
    Soweit es um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen geht, muss das erkennende Gericht in seiner Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96 -, NJW 1997, S. 1586 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
    Selbst wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 31, 364 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 1209/15

    Nachweis eines gestellten Unfalls

    Die Glaubwürdigkeit (BGH NJW 1972, 584; 1968, 1138: persönliche Glaubwürdigkeit; NStZ 1997, 355: allgemeine Glaubwürdigkeit; NJW 1990, 3088), oft gleichgesetzt mit Redlichkeit (BGH NZV 1997, 305), ist eine Eigenschaft von Menschen, Zeugen oder Personen (BVerfG NJW 2008, 2243 [2244]; BGH NJW 1964, 2414; BGHZ 53, 245 [257]), und umfasst insbesondere Wahrheitsliebe (BGH NJOZ 2015, 310; NStZ 1988, 423), Urteilsfähigkeit (BGH NJOZ 2015, 310; NJW 2015, 74) und Erinnerungsvermögen (BGH NJW 1984, 2629; 1990, 3088; NJW-RR 2012, 704; Beschluss vom 14.05.2013 - XI ZR 274/12 [juris]; NStZ 1997, 355: Aussagetüchtigkeit).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11

    MetroLinien

    Danach darf der Richter sich nicht widersprüchlich verhalten; er darf aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 2300/07, NJW 2008, 2243 Rn. 16).
  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    (bb) Soweit demgegenüber bisweilen in Fällen des § 355 Abs. 1 ZPO offenbar von einer Art genereller "Unverwertbarkeit" des verfahrensfehlerhaft gewonnenen Beweisergebnisses ausgegangen wird (so etwa Musielak/Voit/ Stadler , ZPO, 18. Aufl. 2021, § 355 Rn. 11; BeckOK-ZPO/ Bach , Ed. 41, § 355 Rn. 24), überzeugt das den Senat so pauschal nicht: Ausgehend von dem vom Bundesgerichtshof in ständiger und überzeugender Rechtsprechung verfolgten Grundsatz, dass innerhalb einer Instanz gerade nicht jeder Besetzungswechsel zwingend eine Wiederholung früherer Beweisaufnahmen zur Folge hat (vgl. aus jüngerer Zeit etwa nur BGH v. 18.10.2016 - XI ZR 145/14, NJW 2017, 1313 Rn. 28 f.; 25.01.2018 - V ZB 191/17, NJW 2018, 1261 Rn. 10 m.w.N.; vertiefend dazu auch MüKo-ZPO/ Heinrich , 6. Aufl. 2020, § 355 Rn. 6 m.w.N. sowie allgemein auch BVerfG v. 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07, NJW 2008, 2243 Rn. 18; nicht überzeugend die Kritik bei Stein/Jonas/ Berger , ZPO, Bd. 5, 23. Aufl., § 355 Rn. 12 m.w.N.), weil frühere Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises durch Auswertung des Vernehmungsprotokolls verwertet werden können und das Gericht dabei andererseits nur Aktenkundiges verwerten darf, erscheint eine solche Lesart zumindest mit Blick auf die Rechtslage nach der ZPO-Reform überzogen streng und zu undifferenziert.
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 10/21

    Heizkörperdesign

    Danach darf das Gericht sich nicht widersprüchlich verhalten; es darf aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfG, NJW 2008, 2243 [juris Rn. 16]; NJW 2014, 205 Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18, juris Rn. 22 mwN).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10

    Stahlschluessel

    Auch die Antragstellerin hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. hierzu BVerfG NJW 2008, 2243 Rn. 16) und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit der Parteien, der auch die Verfahrensgestaltung umfasst (vgl. BVerfGE 69, 248, 254).
  • BVerwG, 21.03.2017 - 2 B 88.16

    Anwendbarkeit des § 112 VwGO bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Die im schriftlichen Verfahren getroffene Entscheidung des neu besetzten Spruchkörpers darf zur Wahrung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 96 Abs. 1 Satz 1 VwGO) aber nur Umstände berücksichtigen, die aktenkundig sind oder auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruhen (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 2300/07 - NJW 2008, 2243 Rn. 18).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2020 - 4 U 3/20

    1. Die Bindungswirkung für die Zivilgerichte nach § 108 Abs. 1 SGB VII erstreckt

    Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen worden sind, dürfen daher nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BVerfG NJW 2008, 2243, 2244 Rn. 18; BGH NJW 1991, 1180; MünchKomm-ZPO/Damrau/Weinland, 6. Aufl. § 398 Rn. 5).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 93/11

    Schriftliches Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht: Grundsatz des

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4575/14

    Zurückverweisung aufgrund Mitwirkung eines nicht der mündlichen Verhandlung

  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 15 U 189/13

    Arzthaftung: Gabe von Oxytocin und unterlassene Wehenaufzeichnung bei Geburt

  • VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 43/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; asylrechtliches

  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 92/11

    Gebot zur Wahrung des rechtlichen Gehörs i.R.e. Beschwerdeverfahrens bzgl.

  • LG Kempten, 27.10.2016 - 31 O 1241/15

    Rückzahlungsforderung einer für ein Darlehen geleisteten Bearbeitungsgebühr von

  • VGH Bayern, 14.01.2020 - 4 ZB 19.1643

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Verfahren gegen Zweitwohnungsbescheid

  • LG Offenburg, 30.08.2019 - 2 O 212/17

    Haftung von Tierhalter und Tieraufseher für Pferdetritt auf Abreiteplatz bei

  • LG Kempten, 18.01.2019 - 13 O 1293/17

    Besitz- und Nutzungsrecht betreffend ein Schützenhaus

  • AG Schwarzenbek, 03.03.2021 - 2 C 285/19
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